Wir bitten Sie um Unterstützung unserer Petition im Deutschen Bundestag für bessere Rechte der Kinder,

da diese sich gegen Menschenrechtsverletzungen wie sexuellen Missbrauch, Bildungsvorenthaltung, Zwangsarbeit, politischer Willkür oder Gewaltdelikte rechtlich nicht zur Wehr setzen können, da ein Minderjährigen- Opfer- Entschädigungsgesetz fehlt. Dieses Gesetz benötigen die Opfer aus Kinderheimen, Jugendanstalten und Einrichtungen, die unter staatlicher Aufsicht standen, dringend. Es gab in Deutschland ca. 1,1 Millionen solcher potenzieller Opfer, die als Minderjährige Unrecht erleiden mussten. Bitte folgen Sie diesem Link und unterzeichnen unsere Petition.http://www.openpetition.de/petition/online/schaffung-eines-minderjaehrigen-oper-entschaedigungsgesetzes-das-die-norm-aus-artikel-39-der-krk-erf

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Hier werden unsere Ziele definiert und die Aktionen bekannt gegeben, mit denen unsere Forderungen Nachdruck verliehen werden.

Appell der Heimkinder an die Moral der Aktionäre? vom 14.07.2012

Das dachte sich ein ehemaliges Heimkind, dass Opfer von Menschenrechtsverbrechen fehlgeleiteter Heimerziehung ist.

In einen Schreiben an den Vorstand der Frankfurter Börse AG unterbreitet das Opfer Robby B. aus Frankfurt am Main den Vorschlag, dass an der Börse zeichnende Unternehmen eine Selbstauskunft darüber abgeben sollen, ob sie zu bundesdeutschen Zeiten Heimkinder in Zwangsarbeit ausbeuteten. Das Heimkind glaubt, nur so können Aktionäre das Risiko von Verlust ausschließen, wenn die Gesetzeslage aufgrund des großen gesellschaftlichen Druckes in Deutschland sich so wandelt, dass die Unternehmen Entschädigung an die Opfer zahlen müssen. “Die Aktionäre wissen doch derzeit überhaupt nicht, welche Unternehmen Kinder ausbeuteten“, so das Opfer.

“In der Bundesrepublik gab es mehrer hunderttausend Kinderzwangsarbeiter, die nicht unwesentlich zum Wirtschaftswunder Deutschland beitrugen” erklärte das Opfer weiter. Da bereits Verfassungsbeschwerden vor dem Verfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Anzeigen gegen die damals zuständigen Ministerien gestellt wurden und auch die Deutsche Bundesbank prüfen müsse, ob sie aus der Verwaltung und Vermehrung der Gewinne aus Steuereinnahmen und Verzinsungen der Zwangsarbeit, sich nicht mitschuldig macht, ist ein rechtliches Umdenken durchaus denkbar. “8 Milliarden Euro unrechten Staatsvermögen´s seien schließlich kein Klax“, so dass Opfer.

Durch diese Unwissenheit, ob in ihren Aktien Gewinne von Kinderzwangsarbeit enthalten sind, laufen die Aktionäre Gefahr, Verlust machen zu können. Ohnehin glaubt das Opfer, dass es ein Imagegewinn für die Frankfurter Börse wäre, wenn die Welt erfahren würde, dass die Börse Kinderzwangsarbeit ächtet und deutsche Unternehmen, die an der Börse zeichnen, zur Selbstauskunft aufforderte, ob sie Kinder durch Zwangsarbeit ausbeutete.

Wer sich für das Thema der Heimkinderentschädigung interessiert, kann sich gerne über die Homepage www.demo.byme-magazin.de/10.html des Vereins, in dem das Opfer Mitglied ist, sich belesen. /Robby Basler

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Heimkind fordert von Bundesbank 8 Milliarden Euro

unrechten Staatsvermögens!  vom 11.07.2012


In Bezug auf die jüngst von der Bundesregierung getroffenen Entscheidung, einen 40 Millionen Euro ausgestatteten Hilfsfonds für das Abmildern von Folgeschäden fehlgeleiteter Heimerziehung den ostdeutschen Opfern zur Verfügung zu stellen, fordert ein Heimkind aus Protest gegen diesen beschlossenen Hilfsfonds nun die Deutsche Bundesbank auf, ca. 8 Milliarden Euro aus der Verwaltung des Staatsvermögens herauszugeben, um damit Opfer richtig entschädigen zu können.

Das Heimkind ist der Auffassung, dass der Staat aus Steuereinnahmen aus Zwangsarbeit der Heimkinder west, bis Ende der siebziger Jahre ca. 1 Milliarde Euro eingenommen haben dürfte, und dieser Betrag aus Verzinsung weitere Gewinne von 7 Milliarden Euro bis heute dem Staat zu Unrecht eingebracht haben wird. Seiner Meinung verstieß die Zwangsarbeit der Kinder gegen das Menschenrecht, da für die Zwangsarbeit Bildung vorenthalten wurde. Den ehemals minderjährigen Opfern von Menschenrechtsverbrechen stehen seiner Meinung nach ein Rechtsanspruch aus Artikel 39 der Konvention der Rechte der Kinder zu.

Dort heißt es, dass Minderjährigen Opfern von Menschenrechtsverbrechen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zusteht, in einem Umfeld, dass es dem Opfer ermöglicht, die Würde zurückzuerlangen. Unter Würdeerlangung versteht das Opfer, den durch die Bildungsvorenthaltung entstandenen Nachteil, hier die Differenz zu den Verdiensten der deutschen Arbeitnehmer, ausgeglichen zu bekommen.

Da die Bundesregierung hierfür nur einen willkürlichen, freiwilligen Fonds den Opfern in Aussicht stellt, in dem die Opfer keinen Rechtsanspruch erlangen, legte gleiches Heimkind Verfassungsbeschwerde ein, da Willkürlichkeit nicht Vorrang vor Rechtstaatlichkeit haben darf. Bei bekannt werden von Menschenrechtsverbrechen hätte der Bundestag vorrangig die Rechtsstaatlichkeit sichern müssen, in dem sie den Gesetzanspruch auf Artikel 39 der Konvention der Rechte der Kinder innerstaatlich per Rechtssetzungsauftrag umsetzt. Hier befindet sich nach Meinung des Opfers der Staat nun in Verzug.

Da die Bundesbank als vom Staat unabhängige Institution tätig ist, könnte sie sich bei Verwaltung und Vermehrung der Beihilfe des Menschenrechtsverbrechens schuldig machen, so das Heimkind. “Ich möchte nicht um eine Hilfe bitten müssen wie auf einem Sozialamt, mich auch nicht noch einmal bücken müssen, sondern aufrecht meine Rechte einfordern können. Dafür benötigen wir ein Gesetz für ehemals minderjähriger Opfer von Menschenrechtsverbrechen, dass die Normen des Artikels 39 der KRK erfüllt.“

Die Verfassungsbeschwerde und das Aufforderungsschreiben an die Bundesbank können als PDF- Dateien unter www.demo.byme-magazin.de/10.html eingesehen werden. /Robby Basler _____________________________________________________________________________________________________________________________


Pressetext zu Händen der Fraktionen der Bundes- und Landtage, dem Bundesfamilienministerium, der Landesministerien, der Parteigeschäftsstellen der Länder, zur Kopie an die Presse /  vom 07.04.2012

Protest gegen das Bundesfamilienministerium!

Videoenthüllung! zeigt Angriff auf deutsche Demokratie!

Protest gegen das Bundesfamilienministerium!

Videoenthüllung! zeigt Angriff auf deutsche Demokratie!

In dem jüngst vorgelegten Bericht des Bundesfamilienministeriums über die DDR-Heimkinder kommt man zwar zu dem Schluss, dass es sich bei der Heimerziehung in der DDR insgesamt nicht um ein Unrechtssystem gehandelt haben könnte. Dieser mit “könnte” verneinte Ergebnisschluss des Bundesfamilienministeriums, ist alles Andere als eine klare politische Aussage, um darauf eine weitreichende Entscheidung, die zur Ablehnung einer Entschädigungslösung für die Opfer führt, aufzubauen. Auch auf die Aussage, es habe sich nicht um ein Unrechtssystem in der DDR-Heimerziehung gehandelt, reagieren die Opferverbände verbittert. Denn nie hatte ein Opferverband auch nur Ansatzweise behauptet, dass es sich insgesamt in allen Heimarten der DDR um Unrecht handelte. Waren Normalkinderheime weitgehendst von Unrecht frei, viel das Unrecht den Kindern hauptsächlich zu, die in Spezialkinderheimen, Jugendwerkhöfen oder in Torgau eingewiesen wurden. Demzufolge war dass, was die vom Unrecht verschonten Normalheime anbelangt, nie Bestandteil der Forderung nach Entschädigung, solange diese Kinder der Normalheime nicht Opfer von Menschenrechtsverbrechen geworden waren. In allen anderen Heimarten, also den Spezialkinderheimen und den Jugendwerkhöfen ist allein das den Opfern vorenthaltene Menschenrecht, dem Recht auf Bildung, soweit ausreichend, um als politisch verantwortliches Organ der deutschen Familien, die moralische Verantwortung der Gesellschaft und den daraus resultierenden Entschädigungsanspruch der Opfer erkennen zu müssen. Dem Weitblick ist das Bundesfamilienministerium nicht gefolgt und entschoss sich kurzsichtig, für eine vom Westen vorgetanzte Hilfsfondslösung, die auch dort von den vielen Opfern als erneute Peinigung empfunden wird. Hierin macht es sich das Bundesfamilienministerium nach Meinung der Opferverbände des DEMO e.V. (die ehemals minderjährigen Opfer) zu leicht. Eine Hilfsfondslösung ist gerade nach bekannt werden der Menschenrechtsverbrechen im Ministerium genau das falsche Mittel um Sühne und Reue zum Ausdruck zu bringen. Denn Hilfe die wie Hilfe wie für Sozialhilfeempfänger funktioniert, peinigt die Opfer erneut. Daher ist verständlich, dass die Opfer das ablehnen. Zudem wissen die Opfer, dass sie eigentlich Rechtsanspruch auf Entschädigung hätten. Diese steht den Opfern aus Artikel 39 der Konvention der Rechte der Kinder zu. Spätestens ab dem Moment, wo die Ministerien von den Menschenrechtsverbrechen in den Heimen erfuhren, bestand hier für Deutschland akuter Handlungsbedarf, ein innerstaatliches Entschädigungsgesetz ehemals minderjähriger Opfer von Menschenrechtsverbrechen zu beschließen, dass die Normen der Konventionen der Rechte der Kinder entspricht. Ein Ausgleich für die Opfer wegen der widerrechtlichen Bildungsvorenthaltung hätte in dem Maße stattfinden müssen, dass sich die Opfer im Durchschnittsverdienst der deutschen Arbeitnehmer finanziell nichts nachstehen, so der DEMO e.V.. Doch die vom Familienministerium anvisierte Hilfsfondslösung beinhaltet keinen Rechtsanspruch. Wie also sollen die Opfer ihre Rechte aus den Konventionen der Rechte der Kinder einklagen können, um an die dort versprochene Entschädigung und Wiedererlangung der Würde zu gelangen, wenn es doch kein Entschädigungsgesetz für minderjährige Opfer gibt? Gerade hierbei verwundert es sehr, dass sich das Bundesfamilienministerium ein Opfer einlädt, das gerade nicht von anderen Opfern als Opfervertreter anerkannt ist. Denn besagter vermeintlicher Opfervertreter Roland Militz vertritt die Ansicht, "dass er es nicht in Ordnung findet, wenn schwache Opfer jetzt stark sein wollen". Diese Ansicht vertrat er auch offen in dem zusammengewürfelten Arbeitskreis Heimerziehung Ost unter Prof. Schruht. So ein Herr darf auf gar keinen Fall Opfer vertreten, so der DEMO weiter. Schlimmer ist jedoch, dass der von diesen querbeet ausgesuchten Opfern erstellte Bericht des AB-Heimkinder Ost zudem eine parteiisch einseitig verarbeitete Meinungsfindung jener Kräfte ist, die die politischen Entscheidungen zu ihren eigenen Interessen und Vorteilen lenken wollen. So wurden zu den vom Bundestagsbeauftragten Prof. Schruht geleiteten sogenannten Werkstattgesprächen dieses AB-Heimkinder Ost, nur solche Opfer geduldet, die sich konform verhielten. Opfer anderer Meinungsansichten, wie die Mitglieder des DEMO e.V., wurden der Veranstaltung verwiesen oder ausgeschlossen. Die demokratisch gewählten Volksvertreter wurden hiernach mit undemokratisch zustande gekommenen Informationsmaterial des AB-Heimkinder Ost wissentlich falsch beraten und in die Irre geführt. Die Opferverbände des DEMO e.V. sehen hierin ein Angriff auf die verfassungsrechtlich gesicherte DEMOKRATIE und protestieren daher auf das Schärfste gegen die Entscheidung des Bundesfamilienministeriums! Ein erschreckender Einblick über die Arbeitsweise des AB Heimkinder Ost ist im Video der Website des DEMO e.V. einzusehen. Das Bundesfamilienministerium sollte hiernach seine Entscheidung revidieren, und sich besser mit gewählten Opfervertretern an einen Tisch setzen, um das Entschädigungsgesetz auszuarbeiten, so der DEMO e.V. Das Video ist unter www.demo.byme-magazin.de einzusehen. / R.Basler ____________________________________________________________________________________________________________________________

Der DEMO protestiert auf das Schärfste! vom 16.01.2012

An die Präsidenten der Landtage

Zur Weiterleitung an die Fraktionen der Landtage

 

 

Pressetext des Onlinemagazin „byme-magazin“

verfasst von Robby Basler

Heilbronner Str. 2

60327 Frankfurt

Tel. 069 271 34 731

Pressetext

zum kostenfreien Abdruck

um ein Belegexemplar wird gebeten

Seite 1. / 6.

Verein ehemaliger Opfer aus Heimerziehung von Veranstaltung ausgeschlossen!

Der DEMO- protestiert auf das Schärfste!

Am Wochenende 14./15. Januar 2012 fand in Berlin das erneute bzw. zweite Treffen ehemaliger Heimkinder statt. Hierzu hatte bereits im November 2011 die Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe bzw. die Unterstützungsstelle Aufarbeitung Heimerziehung der DDR, sowie das Thüringer Ministerium für Familie und Soziales zu einem Werkstattgespräch eingeladen. Durch Beschluss der Familienministerkonferenz in Essen sollte geprüft werden, ob die für die Heimkinder West geschaffene Fondlösung für Hilfebedürftige Oper aus Heimerziehung sich auch für die Heimkinder Ost eigne. Hierfür wurde Prof. Schruth, der Staatsrechtswissenschaftler ist, als Ombudsperson eingesetzt, um aus den gewonnenen Informationen dieser Gespräche eine Expertise zu verfassen. Diese soll dann als Grundlage für Beschlüsse der Politik in Sachen Opferbefriedigung dienen.

Zu jenen ersten Werkstattgespräch waren nach Aussagen Prof. Schruth´s, „aus jedem neuen Bundesland zwei Opfer delegiert worden“. Nach welchen Kriterien die Opfer dabei ausgewählt wurden, „entzieht sich auch seiner Kenntnis“, so Schruth.

Für das Land Brandenburg war Frau Norda Krauel Teilnehmerin des Werkstattgespräches. „In diesem ersten Gesprächen wandte ich mich an Prof. Schruth und fragte an, ob weitere Teilnehmer geladen werden könnten, da hier Vertreter des einzigsten Vereins, dessen Satzungsziele es erlauben, für politische oder rechtliche Opferbelange zu sprechen, nicht eingeladen wurden. Ich schlug den Vorsitzenden des DEMO- Landesvereins Hessen e. V. Herr Lutz Adler und dessen Beiratsvorsitzenden Herr Robby Basler vor. Der DEMO (die ehemals minderjährigen Opfer) seien in dieser Angelegenheit rechtlich wie fachlich involviert, betonte ich“ so Norda Krauel. Nach Rücksprache mit AGJ- Mitarbeiterin Frau Kittel wurden die Herren dann als Begleitperson vom Veranstalter zugelassen und eingeladen. Beide Herren waren übrigens ebenfalls Opfer verfehlter Heimerziehung der DDR.

 

Seite 2. / 6.

Nachdem sich die Herren am Wochenende den Teilnehmern der Gespräche vorstellten, legte ein Teilnehmer aus Mecklenburg-Vorpommern Beschwerde ein, dass er es nicht akzeptiere, dass nun neue Gesichter in der Teilnehmerrunde platziert würden. Er werde die Veranstaltung verlassen, wenn diese neuen Herren mit am Tisch säßen. Hier war nun Prof. Schruth als Ombudsperson gefordert einzuschreiten. Er ermahnte das Vorgehen Herrn Basler´s, dass es nicht ratsam sei, sich gleich bei der Begrüßung von einer Fondlösung zu distanzieren, weil es der Annäherung und Lösungsfindung nicht dienlich sei. Wohl aus Angst vor anhaltender Kontroverse entschied Prof. Schruth den Antrag der Mecklenburger Opfergruppe, die sich als Heimkinderinitiative MVP unter Leitung von Heidemarie Puls vorstellte, dass die Teilnehmer darüber abstimmen können, ob neue Gesichter zulässig seien? Die Eigenschaft eines eingreifenden Veranstalters, der zu den Einladungen gestanden hätte, gab es weder von Prof. Schruth noch der AGJ Mittarbeiterin Frau Kittel. „Wir beiden Neuen standen hier rechtlos, regellos, hilflos der Meute ausgesetzt im Raum“ so Basler. „Wir sollten den Raum zur Abstimmung verlassen“. Herr Basler erhielt vier Stimmen für und vier Stimmen dagegen, Herr Adler erhielt zwei Stimmen für und zwei Stimmen dagegen. „Trotz des Pats mussten wir draußen bleiben. Dann wurde noch in beschämender Weise darüber abgestimmt, ob wir überhaupt am Essen teilnehmen dürften“, so Basler weiter. „Wir wollten uns nicht entmutigen und Jenen zur Verfügung stehen, die Fragen an uns hatten. Also blieben wir im Pausenraum“. Lutz Adler, enttäuscht von der Rückradlosigkeit des Veranstalters sagte hierzu: „Es ist noch schlimmer als ich dachte!“

Doch am nächsten Morgen sollte dem noch eins aufgesetzt werden. „Wir überreichten Prof. Schruth eine journalistische Anfrage noch vor Beginn des zweiten Gesprächstags“ so Adler.

Wegen des Regelwerkes des Veranstalters, dass nur zwei Opfer je Bundesland delegiert seien, wandte sich Frau Krauel, die die Vorsitzende des DEMO- Landesvereins Brandenburg ist, an unsere Redaktion. Tenor unserer Presseanfrage war, ob es denn stimme, dass es drei Mecklenburger stimmberechtigte Teilnehmer gebe, die gegen die Teilnahme der Herren Adler und Basler stimmten? Ob das Abstimmergebnis daher mit je einer Gegenstimme zu viel aus Mecklenburg zu Ungunsten besagter Teilnehmer gewertet wurde? Es den beiden Neulingen nach Abzug der ungültigen Stimme nun nicht zum Verbleib in den Gesprächen ermächtigte?

Seite 3. / 6.

Sofort der Tragweite erkennend, nahm Prof. Schruth diese Presseanfrage entgegen und verlass diese vor den Teilnehmern“. Erzornt sprangen die drei Mecklenburger stimmberechtigten Teilnehmer/in mit Heidemarie Puls auf und verkündeten unter abfälligen Bemerkungen gegenüber Frau Krauel, das Verlassen der Veranstaltung. Wohl aus Solidarität unter „Torgauer Opfern“ konnte UOKG- Mitglied Kerstin Kuzia die Mecklenburger zurückhalten und forderte ein Abstimmen darüber, ob anstatt die Mecklenburger, doch besser das „Nicht Torgau Opfer“ Norda Krauel zu entfernen sei? Wieder ließ Ombudsmann Prof. Schruth gewähren, ohne zu hinterfragen, ob hierbei sein Verhalten als parteilich gewertet werden könnte, wenn er jetzt selbst das Regelwerk des Veranstalters (zwei Teilnehmer je Bundesland) untergräbt. Dem Ungleichgewicht zu Gunsten der Ex-Torgauer ausgesetzt, viel auch diese merkwürdige Abstimmung zu Ungunsten des letzten DEMO- Mitgliedes Frau Krauel aus. Norda Krauel sagte uns hierzu: „Da bereits Ralf Weber (Opferbeirat Torgau) vorab, wohl aus gekränktem Persönlichkeitsempfinden, sein Verzicht auf die Teilnahme durch die Mecklenburger Gruppe verlesen ließ, war nun kein Teilnehmer mehr aus dem Land Brandenburg vertreten. Ein Unding sagt der Vorsitzende des DEMO- Hessen Lutz Adler. „Es werden bewusst alle Regeln der Demokratie und einer demokratischen Entscheidungsfindung über Bord geworfen. Unliebsame Teilnehmer entfernt und selbst geladene Teilnehmer ausgeschlossen! Opfer der Heimerziehung Ost mit Unterstellungen und verbal Attacken kleingeredet, Machtverhältnisse geschaffen, die eine Ungleichgewichtung in Richtung Torgau ermöglichen. Die Öffentlichkeit ist dabei ausgeschlossen! Kein Protokoll geführt und ein Bedrohung´s- Szenario errichtet, in dem Niemand mehr unbeschwert seine Meinung sagen kann. Da Er oder Sie ja mit sofortigem Ausschluss zu rechnen hat. Entscheidungen durch den Veranstalter manipuliert und beeinflusst wurden. Abstimmungen mal so und mal so gewertet, und immer namentlicher Natur sind, also durch Handzeichen! Bundesländer entgegen dem Auftrag der (FJMK) gar nicht …. oder überproportional vertreten sind. Teilnehmer ausgewählt worden sind, die bewusst im Unklaren über ihre Rolle und deren Folgen gelassen werden. Teilnehmer ohne juristische Vorkenntnisse und ohne Kenntnis der Sach- und Rechtslage eingeladen wurden.

 

Seite 4. / 6.

Opfer der DDR Heimerziehung, die emotional hoch belastet, der Veranstaltung kaum oder nur in Teilen folgen können. Sie rechtlich unbegleitet und auch emotional allein gelassen sind und unter Druck Gesetzt werden. Verschwiegenheitsauflagen ausgesprochen werden, selbst den Verbänden gegenüber aus denen Sie delegiert wurden! Der Veranstalter nicht auf geltendes Recht hinweist, SED- Unrechtsbereinigungsgesetz / den Einigungsvertrag in dessen Rahmen sich ja eine neue Regelung bewegen müsste. Somit offen zum Rechtsbruch der Teilnehmer animiert oder aufgefordert wird!“

Nach Prüfung des uns zugespielten Materials zu den Aussagen der Frau Krauel sowie der Herren Adler und Basler kommen wir, die Redaktion, zur Ansicht, hier folgenden Kommentar anzufügen.:

Die Verantwortlichen, mindestens der (FJMK) der neuen Länder und die Verantwortlichen in den Landtagen der neuen Länder, sind umgehend gefordert, diese Dinge zu überprüfen, sie evtl. eingreifend zu beenden, um die Mindestanforderungen an eine demokratische Auseinandersetzung im Sinne der Betroffenen sicherzustellen. Transparenz und Öffentlichkeit ist herzustellen! Wir Medien wollen Zugang zu diesen Informationen, um zu berichten, was hundert- Tausende Opfer betrifft. Bei der Fortsetzung dieses Verfahrens unter diesen Bedingungen, besteht die Gefahr, dass die eventuell getroffenen Regelungen und Anregungen dem Lobbyismus einer Gruppe oder Einrichtung zum Opfer fallen. Es ist auffällig bezeichnend, dass sich hier gerade jene Teilnehmer gegen die Mitglieder des Vereins „der ehemals minderjährigen Opfer“ (DEMO) stellen, die mit der Verwertung von Opfervergangenheit mit Buchpublikationen, Lesungen oder Referaten beachtliche Geldbeträge verdienen. Befürchten könnte man bei solchen Teilnehmern durchaus, dass es sich hierbei um Interessen privater Natur handelt, wenn unbequemes Gegenüber so aus dem Weg geschafft wird. Stehen solche Teilnehmer dann nicht so weit im Interessenkonflikt, dass man besser auf ihre Einbeziehung in Gesprächen solcher Tragweite verzichten sollte? Wir fragen uns ernsthaft, ob ein solcher bisheriger Rahmen rechtlich überhaupt haltbar ist, oder schon von den Bedingungen her angreifbar ist? Kann so überhaupt eine Befriedungsfunktion erreicht werden, wenn man mit undemokratischen Meinungsbildungen Diktat fördert und neues Unrecht schafft? Die schockierenden Materialien, die unser Redaktion vorliegen, lassen uns nur hoffen, dass der scharfe Protest des DEMO und seiner Mitglieder erhört werden.

Seite 5. / 6.

Dass der Prozess der Artikulation der Forderungen der betroffenen Opfer mit neuen Personen und neuem Veranstalter in Person, neu gestartet wird. Dass die Politik dringend gefordert ist, die bisherigen Verantwortlichen sofort aus dem Prozess zu nehmen, da das Vertrauensverhältnis ganzer Opfervertretungen und Gruppen von tiefen Misstrauen, Einschüchterungen, angst, Beleidigungen usw. begleitet und derart gestört ist, dass ein so Weitermachen auszuschließen ist. Zu hinterfragen, warum die angefertigten Expertise-Entwürfe nur von Frau Puls und Herrn Weber einzusehen sein sollen, und nicht allen Teilnehmern des Werkstattgespräches gleichberechtigt zur Begutachtung vorgelegt wird? Nur so kann Gerechtigkeit und Befriedigung der Opfer gelingen.
Die Redaktion des Onlinemagazins „byme-magazin“ / R. Basler

 

Mit den allerbesten Grüßen

die Redaktion des „byme-magazin“

Robby Basler

Seite 6. / 6.

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Pressetext Opferprotest / vom 27.11.2011

Auf Seite 10 der Verwaltungsvereinbarung Drucksache 15/755 vom 25.10.2011 des Landtages Baden-Württemberg heißt es bezüglich einer Verzichtserklärung, die von ehemals minderjährigen Opfern aus Heimen bei Leistungsantrag unterschrieben werden soll, wie folgt:

„(3)Leistungen aus dem Fonds werden nur für Betroffene gewährt, die erklären, dass sie mit Erhalt einer Leistung aus dem Fonds auf Geltendmachung jeglicher Forderungen, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung aufgrund der Heimunterbringung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, unwiderruflich verzichten. Dieser Verzicht umfasst auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung.“

Der DEMO- Landesverein Hessen e.V. und der DEMO- Landesverein Brandenburg verurteilen dieses Übermaß an Unverfrorenheit der Politik. Der Fond selbst verstößt gegen geltende völkerrechtliche Verträge, weil er die innerstaatliche Norm der Konvention der Rechte der Kinder nicht erfüllt, weil eine Entschädigung ohne Rechtsanspruch darin nicht vorgesehen ist. Die Opfer fordern ein Entschädigungsgesetz und kein von der Politik, die den Schaden eigentlich zu verantworten hat, aufdiktierte Fondlösung ohne Rechtsanspruch, zu dessen Leistungsbeantragung nun noch die Opfer Verzichtserklärungen unterschreiben sollen.

Der DEMO fordert alle Opfer auf, einen solchen Fond mit seinen Verzichtserklärungen und dem Inhalt, der einer Ohrfeige für die Opfer gleicht, weder zu unterschreiben, noch diese Anlaufstellen zu besuchen. Der Fond sollte ignoriert und die Anlaufstellen boykottiert werden. Der DEMO verurteilt die Politiker hiermit auf das schärfste und mahnt gleichzeitig die Politiker Ostdeutschlands, die heute in Berlin zum Werkstattgespräch wahrscheinlich versuchen wollen, dieses Fonddiktat den Ostdeutschen Opfern überzustülpen.
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Werkstattgespräch DDR-Heimerziehung/ Pressetext vom 10.11.2011

Politik wendet sich an die falschen Vereine?

Am 27/28 November findet in Berlin das Werkstattgespräch DDR-Heimerziehung statt. Veranstalter ist das Ministerium für Bildung, Soziales und Jugend des Freistaats Thüringen. Vertreten wird dieses von der leitenden Ministerialrätin Martina Rheinhart der Lenkungsgruppe DDR-Heimerziehung. Auch der Abteilungsleiter des Ministeriums Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Herr Andreas Hilliger ist geladen. Zudem wird auch der Handlanger zur Umsetzung des Täterdiktat Fondlösung Runder Tisch West Prof. Schruth vorsprachig. Diesbezüglich wurden auch Sprecher von Vereinen geladen, die dem UOKG (Union der Verbände Kommunistischer Gewaltherrschaft) angegliedert sind.

Gegen ein Werkstattgespräch zu Informationszwecken wäre nichts einzuwenden, wenn nicht in der Tagesordnung der Abschluss mit einer Vereinbarung im Plenum vorgesehen wäre. Denn hierfür bedarf es einer Abstimmung. Abstimmen für was????

Wenn es um Interessen der Opfer von DDR Heimerziehung im politischen Sinne geht, ist kein Verein, der dem UOKG angesiedelt ist, dazu berechtigt über diese Interessen abzustimmen. Denn die Satzung des UOKG beinhaltet nur das Satzungsziel, Vereine, Einrichtungen und Opfern kommunistischer Gewaltherrschaft zu unterstützen und zu fördern, welche sich der Beratung, der Aufklärung, des Mahnens und Gedenkens von Opferbelange verschrieben haben. Keiner dieser Vereine beinhaltet in seinen Satzungszielen politische Forderungen durch legitimierte Opfervertreter zu stellen, die die Opfer aus DDR Heimerziehung betreffen.

Die Politik, insbesondere die Ministerien der Bundesländer sollen hiermit gewarnt sein, die Vereine nicht dazu zu verleiten, gegen Vereinsrecht zu verstoßen, indem man Satzungsziele rechtswidrig überschreitet. In Deutschland gibt es faktisch nur einen Verein, in dessen Satzungsziele politische Forderungen von legitimierten Opfervertretern zu stellen, verankert sind. Die Politik hat sich daher in Entschädigungsverhandlungen an den DEMO zu wenden.

Der DEMO (die ehemaligen minderjährigen Opfer) lehnt eine Fondlösung ab. Der DEMO fordert ein Entschädigungsgesetz nach den Konvention der Rechte der Kinder. Ein Gesetz für alle ehemals minderjährigen Opfer Deutschlands. Hierfür gab der DEMO der Ministerin des Landes Brandenburg für Bildung, Soziales und Jugend Frau Dr. Münch eine Erklärung ab. Diese Erklärung beinhaltet alles, was Politiker wissen müssen, um das Entschädigungsgesetz auf den Weg zu bringen. Wir legen jedes Ministerium nahe, sich diese Erklärung durchzulesen. Hier können Sie die Erklärung des DEMO als PDF-Datei herunterladen oder einsehen. http://www.demo.byme-magazin.de/16.html

Der DEMO-Landesverein Hessen e. V.

Der DEMO-Landesverein Brandenburg i.G

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DEMO überreicht Ministerin eine Erklärung zur Fachtagung in Potsdam/ am 26.10.2011

Der DEMO überreichte der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport im Land Brandenburg vor laufenden Kameras und dem Publikum öffentlich die Erklärung, warum der DEMO gegen eine Fondlösung und gegen das Str.Reha.G. ist und ein Entschädigungsgesetz für minderjährige Opfer fordert. Die Inhalte der Fachtagung wurden vom DEMO begrüßt und positiv gewertet. Auch das friedliche Miteinander unter den Opfer-Meinungsgruppen wurde als ein "Mehr" für die Opfer gewertet. Als Redner wurden die Opfer Frau Marianne K. und Norda K. geladen. Wer nach Gründen sucht, sich im Sinne der DEMO-Ziele einzusetzen, sollte sich das Video des Beitrags von Norda ansehen. Der DEMO stand den regen Presseanfragen Rede und Antwort. So erhielt auch der Sender RBB die Erklärung vom DEMO während des Interviews mit Norda. Es gab weitere Interviews mit der Märkischen Oderzeitung (1/2 Seite) und für das Radio. Der DEMO hatte sich erstklassig präsentiert. Wir danken allen Beteiligten. Hier nun die Videos.

 Nordas Rede brachte die Fachtagung zum kippen. Das Publikum forderte eine Unterbrechung der Veranstaltung um innezuhalten und den Inhalt der Rede zu verarbeiten. Auch in den Reihen der Staats- oder Tätervertreter stockte der Atem. Norda hat derzeit eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht. Der DEMO hatte sie dabei unterstützt.
 Mariannes Rede beinhaltete die Erläuterung wie sie zur Rehabilitierung und zur Opferrente gelangte. Sie machte aber deutlich, dass das, wenn ihre Beweise gefehlt hätten, unmöglich gewesen wäre. Marianne setzt sich trotz ihrer Rehabilitierung weiterhin konsequent für die Rechte der Opfer ein. Marianne hat unser volles Vertrauen als stellvertretende Vorsitzende des DEMO in Hessen.
 Lutz, der Vorsitzende des DEMO in Hessen, hatte die Aufgabe, der Ministerin Dr. Martina Münch offiziell unsere Erklärung zu überreichen, damit künftig sich die Politik nicht mehr herausreden kann, von unseren Bedingungen gewusst zu haben. Wir wollen kein Fond, wir wollen ein Entschädigungsgesetz für ehemals minderjährige Opfer.

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Erklärung des DEMO / vom 15.10.2011/ PDF-Dokument

Der DEMO gibt Antwort auf die Frage, warum der DEMO eine Fondlösung als Opferentschädigung ablehnt, bzw. auf ein Entschädigungsgesetz mit Rechtsanspruch besteht, welches den Opfern als Sühneangebot von der deutschen Regierung erbracht werden muss. Die PDF-Datei enthält neuste Erkenntnisse des deutschen Instituts für Menschenrechte und Rechtsauffassungen zu den UN-Konvention der Rechte der Kinder, die die Auffassung des DEMO in ihrer Gänze stärken. Hier gehts zum PDF-Dokument  

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Verfassungsbeschwerde und Rechtssatzverfassungsbeschwerde

mit Unterstützung des DEMO / am 22.09.2011

der Beschwerdeführerin Norda. Hier gelangen Sie zur Verfassungsbeschwerdeoder zurRechtssatzverfassungsbeschwerde.

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Pressetext vom 11.09.2011

Aufforderung zur Geschichtskorrektur in Lehrbüchern und in dem Museum der deutschen Geschichte

Der DEMO- Landesverein Hessen e.V. fordert nach Abschlussbericht des Runden Tisches für Heimerziehung die Ministerien für Kultur und Bildung auf, die Geschichtsschreibung der Deutschen zu korrigieren. Im Abschlussbericht wird eindeutig belegt, dass es in den Wirtschaftswunderjahren vermehrt zu unentlohnter Arbeitsleistungen minderjähriger Heimkinder unter Zwang gab. Die Darstellung in deutschen Geschichtsbüchern und im Museum der Deutschen Geschichte, dass das deutsche Wirtschaftswunder des Fleißes der Deutschen zuzuschreiben sei, ist daher nicht in seiner Gänze haltbar, da sich Deutschland gegenüber anderer Staaten durch diese Zwangsarbeiter einen wirtschaftlichen Wettbewerbsvorteil verschaffte. Diesbezüglich muss die Geschichte der Deutschen in den Wirtschaftswunderjahren angepasst werden. Der DEMO wird prüfen, in wieweit notfalls rechtliche Schritte eingeleitet werden können, um die Geschichtsanpassung durchzusetzen.

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Pressetext vom 09.09.2011


Heimkind stellt Anzeige gegen Deutschland 

Im Namen des DEMO Landesverbandes Hessen e.V. gab ein ehemaliges minderjähriges Opfer der deutschen Kinderheimgeschichte eine Anzeige auf Verdacht des Steuerbetrugs im Frankfurter Finanzamt ab.

Der Verein erhofft sich davon, dass nun das Verfassungsgericht Stellung beziehen muss, da Behörden darüber nicht zu befinden haben, ob es sich während der in Heimunterbringung erzwungenen unentgeltlichen Arbeitsleistungen der Minderjährigen, um Zwangsarbeit und Menschenrechtsverletzungen gehandelt hat.

Deutschland hatte von den fünfziger bis siebziger Jahren Steuereinnahmen aus Umsätzen von Unternehmen, die Heimkinder ausbeuteten.

Die Höhe der Einnahmen wird vom DEMO- Landesverein Hessen e.V. auf mindestens eine Milliarde Euro geschätzt. Die Verzinsung dieser eine Milliarden Euro dürfte Deutschland weitere sechs Milliarden Euro Gewinn in den letzten vierzig Jahren eingebracht haben.

Der Bundestag hatte kürzlich nur achtzig Millionen Euro als Fondlösung den Heimkindern als Entschädigung in Aussicht gestellt. In den Augen vieler Heimkindopfer ein Hohn in Anbetracht der Steuersummen, die Deutschland kassierte.

Anzeige

Verdacht auf Steuerbetrug


Anzeige des Robby Basler, Gutleutstraße 146, 60327 Frankfurt


gegen den Staat Deutschland oder der für die Tat zuständigen Ministerien


Hiermit zeige ich meinen Verdacht an, dass die Bundesrepublik Deutschland in den 50-iger, 60-ziger und 70-iger Jahren zu Unrecht Steuergelder bezogen hat.

Die erworbenen Umsatz- und Gewerbesteuereinnahmen stammen aus Umsätzen, die aus menschenrechtsverletzender Kinder- Zwangsarbeit durch minderjährige Schutzbefohlene erwirtschaftet wurden.

Die unentlohnte Zwangsarbeit wurde in o.g. Jahrzehnten von Heimkindern in Erziehungsanstalten und Führsorgeheime des Staates und der Kirchen in Deutschland geleistet. Es gab nach Aussage des Runden Tisches für Heimerziehung, der vom Bundestag begründet war, ca. 800.000 solcher Heimkinder in dieser Zeit. Eine grobe Schätzung der Summe aus Steuereinnahmen des Staates ist der Anzeige beigefügt.

Der Staat Deutschland verletzte hierbei seine Kontrollfunktion über Schutzbefohlene und hat daher die volle Verantwortung der Menschenrechtsverletzung zu tragen.
Da diese Steuer aus verbrecherischer Zwangsarbeit zu Unrecht unter deutscher Kontrolle erwirtschaftet wurde, gilt es, eine Strafanzeige gegen Deutschland zu stellen.

Da Deutschland davon wissen musste, dass die Steuereinnahmen aus Betrieben und Unternehmen stammten, die Kinder aus Heimen durch Arbeit ausbeutete, ist die Gewinnung von Steuergeld so zu werten, dass sie Mitbestandteil der eigentlichen Menschenrechtsverletzung ist und daher nicht unter die Verjährung nach dem Steuergesetz fallen dürfte.

Es ist daher zu prüfen, ob die absichtliche Einverleibung von Geldern aus Steuereinnahmen, die von Kindern und Jugendlichen aus menschenrechtsverletzender Zwangsarbeit erwirtschaftet werden mussten, den Tatbestand des Betruges erfüllen und wegen der Mittäterschaft Deutschlands dadurch Mitbestandteil der Menschenrechtsverletzung ist.

Das erfordert eine Steuernachprüfung oder Schätzung des Finanzamtes, um den Streitwert des angerichteten Schadens für einen anstehenden Gerichtsprozess zu benennen.
Diesbezüglich ist auch nachzuprüfen, inwieweit der Staat erwirtschaftete Verzinsungen aus diesen Steuereinnahmen zu Unrecht erlangt hat.

Sollte die Menschenrechtsverletzung der unentgeltlichen Zwangsarbeit an Minderjährigen nicht als Menschenrechtsverletzung vom Finanzamt oder der zuständigen Behörde/Gericht gewertet werden, so fordere ich dazu auf, das Verfassungsgericht dafür zu berufen, zu entscheiden, ob es sich bei der unentgeltlichen Kinderzwangsarbeit und die Versteuerung der erwirtschafteten Werte um eine Menschenrechtsverletzung handelte und ob diese gegen die Konvention der Rechte der Kinder verstieß.

Ich bitte hiermit um möglichst zeitnahe Mitteilung, wie das Finanzamt hier weiter verfahren wird und welche Entscheidungen gegebenenfalls getroffen werden.

Robby Basler Frankfurt, den 08.09.2011 

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Brief an die Nation / vom 30.07.2011

zur Hinterfragung demokratischer Werte

gerichtet an die Demokraten Deutschlands

(an 612 Kreisverbände der CDU/CSU, SPD u. GRÜNE)

-betrifft Bundestagsentscheidung über Bürger Ihres Landkreises-

Werte Kreis-, Orts- und Gemeindeverbände,

ich bin ein parteiloser Demokrat und bin Mitglied im DEMO- Landesverein Hessen e.V. . Ich richte dieses Schreiben heute an die Kreisverbände mit der Bitte um Weiterleitung zu den Orts- und Gemeindeverbänden. Sehr gerne sollen Sie das Schreiben auch überparteilich austauschen, da mir nicht alle Adressen zur Verfügung standen.
Es gab in beiden Hälften Deutschlands sogenannte minderjährige Heimopfer von Menschenrechtsverletzungen aus rechtloser Freiheitsentziehung, Bildungsvorenthaltung, Körperverletzungen, unbezahlter Zwangsarbeit und sexuellen Missbrauch.
Nach Petitionseingabe von Opfern mahnte der Petitionsausschuss den Bundestag hier zu einer Entschädigungslösung an. Zur parlamentarischen Meinungsfindung zum Sachverhalt wurde ein Runder Tisch einberufen. Dieser setzte sich aus 6 Opfer und 18 Täter-Vertretern zusammen. Die Waffengleichheit war in diesen Gesprächen nicht gewahrt, so dass 5 Opfervertreter dem Ergebnis des Runden Tisches nicht zustimmten, da ihnen für Gespräche dieser Tragweite ohnehin eine Legitimation fehlte, für die Opfer zu sprechen. Anschließend gab es eine Anhörung in den Ausschüssen wo nur wenige geladene Opfern sprachen. So lange es sich hierbei um Informationseinholung für eine Meinungsbildung der dies zu verantwortenden Regierung gehandelt hätte, wäre dies den Opfern egal gewesen, da diese davon ausgingen, dass es noch zu einer fairen und waffengleichen Entschädigungsverhandlung mit der Regierung kommen würde. Doch nun müssen die Opfer feststellen, dass ihnen eine Entschädigungslösung von der Regierung wie ein Diktat übergestülpt werden soll, in der die Opfer keinen Rechtsanspruch haben sollen.
Eine solche diktatorische Politik lehne ich und weitere Opfer aber ab. Zu den Opfern gehört auch eine Opfergruppe politischer Opfer, die in der DDR für den Politikwechsel kämpften. Ihnen eine faire Entschädigungslösung vorzuenthalten ist wie eine Ohrfeige gegen die Bürger Ostdeutschlands, die mit ihrem Fleiß und Mut die Ostzone attraktiv hielten, um sie mit den Westen wiederzuvereinen. Den politischen Kämpfern dieser fleißigen Ostbürger nun eine Almosenabspeisung als Entschädigung diktatorisch überstülpen zu wollen, hat nichts mit demokratischer Gerechtigkeit zu tun. Eine solche Politik ist ein Angriff auf die Demokratie und die freiheitlichen Werte, die unsere Väter und Vorfahren erschufen und ihr Leben dafür gaben.
Mein Herz schlägt für die Demokratie. Ich möchte in keinem Land leben, in dem begangene Menschenrechtsverletzungen mit völkerrechtswidrigen Charakter nicht gesühnt werden. Nur Sühne, für das NS-Verbrechen als auch für die Verbrechen gegen die Nachkriegsopfer bis in das Jahr 1990, lässt mir als Bürger meiner Nation ein gutes Gefühl geben, in einen gerechten Staat zu leben. Doch diese Sühne kann nur mit entsprechend angemessener Entschädigung, die von Opfern akzeptiert sein muss, ausgedrückt werden. Nichts anderes. Dies versucht die jetzige Bundestagsentscheidung mit ihrem Diktat zu verhindern.
Darum werte Demokraten Deutschlands, im Interesse der Opfer in Ihren Landkreisen, Städten und Gemeinden, machen Sie dieses Thema zu Ihren Thema! Fordern Sie Stellungnahmen Ihrer Bundestagsabgeordneten ein und macht ihnen klar, dass diese Art diktatorischer “friss oder stirb Politik” nicht erwünscht ist. Ihr seit die Basis, hinterfragt Euer Gewissen. Stoppen Sie die Bundestagsabgeordneten und die Ausschusse des Bundestages, über die Köpfe der Opfer hinweg zu entscheiden.

Im Anhang habe ich einen journalistischen Fragekatalog angefügt, den ich in Absprache der lokalen Presse in Ihrer Region als Statements zum Abdruck bringen darf. Anbei das Mahnschreiben an den Bundestag und zur Frage der Finanzierbarkeit die Vermögensaufrechnung erbrachter Steuergelder aus Heimopferzwangsarbeit. Ich freue mich auf die Resonanz der Orts- und Gemeindeverbände und bedanke mich für die Weiterreichung dieses Schreibens dort hin.

In Hochachtung
Robby Basler 

PS: Wenn das bisherige Diktat angeblich wegen der zügigeren Realisierung vom Bundestag angestrebt wird, hindert uns das nicht parallele trotzdem eine Lösung mit Rechtsanspruch zu schaffen, in deren Entschädigung die bisherige Entschädigung aus dem Diktat-Entschädigungsfond dann einfach verrechnet wird. Nehmen wir uns doch die Freiheit das so zu lösen.

Deutschlands Verletzungen des Menschen- und Völkerrechts entschuldigen sich nicht von allein!

Mahnung an die Fraktionen und Ausschüsse des Bundestages zur Kopie an die Presse vom 23.07.2011

Die Würde des Menschen ist unantastbar, heißt es im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, welches sich das Deutsche Volk Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt in sein Grundgesetz schrieb.

Zu der jüngst geführten Debatte des „C“ (christlichen) in der CDU, führte der Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung und Präsident des Europäischen Parlaments a. D. Herr Hans-Gert Pöttering im Magazin `Die Politische Meinung´ von Mai 2010 wie folgt an: „ ..., das wir uns zu der unantastbaren Würde eines jeden Menschen - auch des ungeborenen und des sterbenden - bekennen. Die Würde aller Menschen ist gleich. Aus seiner unantastbaren Würde erwächst jedem Menschen das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ...“ sowie: „Freiheit ist die Voraussetzung dafür, dass jeder Mensch sein Leben eigenverantwortlich gestalten kann. Die Chance zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung ist wiederum die Voraussetzung zur Freiheit.“ als auch: „Die Grundlage von Gerechtigkeit ist die Gleichheit aller Menschen in ihrer von Gott gegebenen Würde. Jeder Einzelne soll sich in der Gesellschaft entsprechend seiner persönlichen Fähigkeiten frei entfalten und die Lebenschancen frei und verantwortlich wahrnehmen können.“

 Auch der Politiker Erwin Teufel bejaht hierzu die Orientierung an den Grundrechten des Menschen und den Grundwerten des Christentums und stellt dazu fest, dass eine christlich orientierte Politik das Leben und die Würde des Menschen in jedem Lebensalter schützt.

Gerade machen sich unter Anderen auch die christlichen Bundestagsabgeordneten darüber Gedanken, in welcher Relation ehemaligen Heimkindern die Rechte auf freie Entfaltung und Persönlichkeit versagt wurden. Ob die Lebenschancen für die Heimopfer frei wahrnehmbar waren und ihr Leben eigenverantwortlich gestaltbar war.

Der DEMO- Landesverein Hessen e. V. hatte sich mehrfach gegenüber der Bundestagsfraktionen klar geäußert. Es handelt sich um tausendfacher wiederholter Menschenrechtsverletzungen. Diese sind daher als Völkerrechtswidrigkeit einzustufen. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Nach Artikel 25 des Grundgesetzes gilt Völkerrecht vor Bundesgesetz. Behördliche oder gerichtliche Entscheidungen, die das Völkerrecht verletzen, gelten als Verstoß gegen Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes, welches das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit schützt. (BVerfG Vorprüfungsausschuss, NJW 1986, S. 1425ff. (1426) - Pakelli = ZaöRV 46 (1986), S. 289 m. Anm. v. J. A. Frowein)(Zitiert aus dem Völkerrecht von Prof. Dr. Matthias Herdegen S. 164 Abs. 3 / recherchiert in Fachbibliothek Rechtswissenschaft der Universität zu Köln)

Das steht nicht im Einklang der oben erwähnten christlichen Politik. Für die vom Bundestag eingeräumten Menschenrechtsverletzungen an Kindern in Heimen macht sich wegen der hohen Opferzahlen daher der Staat völkerrechtlich haftbar. Das sollte hier gerade der CDU einleuchten.

Beide deutsche Staaten erklärten den Familien ihres Volkes, die aus den erziehungspolitischen Rahmen vielen, den Kampf an. Die Opfer waren die Kinder, die in Heimen zur unentgeltlichen Arbeit gezwungen wurden, geprügelt oder sexuell missbraucht wurden, zudem ihnen Bildung vorenthalten wurde. Es gab insgesamt ca. 1,2 Millionen Heimkinder. Mit den Familienangehörigen ergibt das eine Volksmasse von ca. 3,0 Millionen Bürgern, die selektiv aus der Gesellschaft `gesäubert´ wurden. Die wirtschaftliche Ausbeutung der Heimkinder dürfte bei mindestens 1,0 Milliarden Euro gelegen haben, an dessen Verzinsung der Staat bis heute mindestens weitere 6,0 Milliarden Euro Gewinn machte.

An der Völkerrechtsverletzung dieser Volksgruppe tragen alle Parteien der Regierungen der Legislaturperioden der fünfziger bis neunziger Jahre mit Verantwortung. Daher ist es nicht hinnehmbar, wenn sich schuldig gemachte Parteien heute selbst das Urteil sprechen wollen, um die Opfer mit weniger als wenig abzuspeisen, indem die Parteien vortragen, es sei kein Geld für echte Entschädigung vorhanden.

Der DEMO- Landesverein Hessen e. V. wird eine Entscheidung ohne Rechtsanspruch über die Köpfe der Opfer hinweg nicht zulassen und zum Boykottieren einer solchen Entschädigungslösung aufrufen.

Nach der Unterzeichnung der UNO- Konvention der Rechte der Kinder Artikel 39 wäre Deutschland in der Pflicht gewesen, ein Entschädigungsgesetz für ehemals minderjährige Opfer zu schaffen. Jetzt hier und heute ist die Zeit dafür gekommen, dies endlich nachzuholen. Deutschland muss auch in diesem Bereich eine Vorbildfunktion in den Menschenrechten einnehmen.

Robby Basler

Werte Bundestagsabgeordnete der Fraktionen und Ausschüsse,

schaffen Sie dieses Entschädigungsgesetz in Form eines Wiedergutmachungsangebotes an die Opfer mit einer angemessenen Entschuldigung der Menschen- und Völkerrechtsverletzung. Für Kontaktaufnahme stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Der DEMO- Landesverein Hessen e.V.

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Rechenaufgabe für Politiker /an den Bundestag / vom 12.07.2011

Liebe Politiker, hier gelangt Ihr zur Rechenaufgabe

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Presseanfrage an das Justizministerium und den Rechtsausschuss / vom 11.07.2011

Journalistische Anfrage des “byme-magazin” an das Justizministerium und an den Rechtssauschuss des Bundestages

Sehr geehrte Justitzministerin, sehr geehrter Rechtsauschuss. Bitte erlauben Sie uns, Ihnen folgende 6 Fragen zu stellen:

Ist der Staat Deutschland ein Unterzeichner der Anlage der Millenniumserklärung der Vereinten Nation, worin er anerkennt, für die Menschenwürde seines Volkes verantwortlich zu sein?

Räumt der Staat Deutschland diese Menschenwürde auch den Kindern seines Volkes ein?

Ist der Staat Deutschland ein Unterzeichner der UNO- Konvention über die Rechte des Kindes?

Beinhaltet diese Konvention über die Rechte des Kindes in Ihrem Artikel 39 das Recht auf Wiedergutmachung, wenn Kinder Schaden in ihren Menschenrechten genommen haben?

Wenn Deutschland als Unterzeichner dieses Wiedergutmachungs-Artikels 39 der Konvention über die Rechte des Kindes ist, ist dann nicht daraus die logische Konsequenz zu schließen, dass Deutschland dafür ein Entschädigungsgesetz ehemaliger minderjähriger Opfer benötigt?

Wenn Deutschland ein Entschädigungsgesetz ehemaliger minderjähriger Opfer benötigt, warum weigert sich der Bundestag und die Regierung dann im Zuge der Bundestagsdebatte zur Heimkindproblematik vom 09.06.2011, in der durch die Fraktionssprecherin der SPD Frau Rupprecht, Menschenrechtsverletzungen gegen die damals betroffenen Kinder eingeräumt wurden, ein solches Entschädigungsgesetz ehemals minderjähriger Opfer zu schaffen?

Wir machen Sie hiermit auf die Auskunftspflicht gegenüber der Presse aufmerksam und würden Sie bitten, die Beantwortung der sechs Fragen uns bitte bis zum 15. September in Schriftform zuzusenden.

byme-magazin

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Hilferuf ehemaliger Kinder an die Kinder von heute!

Schreiben an Kinder- und Jugendverbände, Studentenvereinigungen vom 10.07.2011

Liebe Kinder, Jugendliche, Schüler und Studenten,

hiermit bitten wir um Eure Hilfe.

Als wir Kinder waren, wurden viele von uns unschuldig ohne Gerichtsverfahren in Einrichtungen des Staates und der Kirchen eingesperrt, man verweigerte uns dort das Recht auf Bildung, beutete uns mit Zwangsarbeit aus, schlug uns oder misshandelte uns sexuell. Der Staat Deutschland verhielt sich hierbei völkerrechtswidrig und verletzte unsere Menschenrechte.

Vielen von uns geht es heute deshalb sehr schlecht, weil wir aus gesundheitlichen Gründen oder der schlechten Bildung im Leben nicht vorwärts kamen. Ich zum Beispiel wollte Zahnarzt werden und habe heute nicht mal einen Berufsabschluss. Mir entgeht Monat für Monat sehr viel Geld deswegen.

Seit vielen Jahren kämpfen wir für eine Wiedergutmachung für das uns erfahrene Leid. Da seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR alle Parteien eine Mitschuld an unserem Leid tragen, scheint die heutige Regierung nicht gewillt zu sein, unser Leid gerecht zu entschädigen. Anstelle einer gerechten Entschädigung versuchten sie uns in einem für Erwachsene geschaffenes Strafrecht anzusiedeln, damit wir uns dort entwürdigend rehabilitieren sollten. Hierfür hätten wir beweisen müssen, was uns damals wiederfahren ist. Das war uns aber unmöglich, weil wir keinerlei Beweise besitzen. Heute überlegt die Regierung uns mit Almosen abzuspeisen. Das schlimme daran ist, dass die Regierung das beschließen möchte, ohne unserem Einverständnis. Die sich schuldig gemachten Bundestagsparteien wollen ihrer üblen Geschichte selbst das Urteil sprechen und ihre Strafe selbst bestimmen. Wir möchten das nicht!

Wir möchten nicht, das Entschädigungszahlungen für uns aus dem laufenden Haushaltstopf für Soziales zu ungunsten der heutigen Kinder geleistet werden. Wir akzeptieren eine solche Lösung auf gar keinen Fall. Was wir möchten ist eine öffentliche und faire Verhandlung über Wiedergutmachung. Ist die Schaffung eines Entschädigungsgesetzes ehemaliger minderjähriger Opfer. Ist das Einbinden der Rechte der Kinder in das deutsche Grundgesetz. Ist das Einhalten der Konvention der Rechte der Kinder.

Die Regierung Deutschlands ist Unterzeichner der Anlage der Millenniumserklärung der Vereinten Nation, worin sie anerkennt, für die Menschenwürde verantwortlich zu sein. Nur mit einer gerechten Wiedergutmachung könnte unsere Menschenwürde wieder hergestellt werden. Dazu, so scheint es, ist die Regierung und der Bundestag derzeit nicht bereit. Das ist Wortbruch!

Faktisch sieht es so aus, dass den Kindern Heute jederzeit das gleiche menschenrechtswidrige Schicksal wiederfahren kann. Heute würde das zwar gegen Artikel 3, die Pflicht an die Zukunft der Kinder zu denken, mit Lösungen, die nur dann gut sind, wenn sie für die Kinder gut sind, verstoßen, aber auch die Schulpflicht Artikel 39 oder Anhörung vor Gericht Artikel 40, sowie dem Recht auf Wiedergutmachung Artikel 39 der Konvention über die Rechte der Kinder, missachten. Doch hatten wir früher auch UNO- Menschenrechtskonventionen und Deutschland scherte sich darum wenig, als man uns misshandelte.

Sollte die Regierung nicht auf unsere Forderung reagieren, ist die Zeit daher reif zu handeln. Wir ehemaligen Kinder werden daher Generalstreiks und Demonstrationen organisieren. Wenn Ihr Kinder, Jugendlichen, Schüler und Studenten Euch für Eure Grundrechte einsetzen wollt, gibt es keinen besseren Zeitpunkt als hier, jetzt und heute für unsere gemeinsames Wohl zu kämpfen. Denn die Gesetze, die man heute für uns ehemaligen Kinder schafft, werden morgen Eure Gesetze sein. Darum nutzt Eure Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit. Redet mit Euren Eltern, wie sie uns unterstützen können. Lasst uns gemeinsam für die Rechte der Kinder in Deutschland kämpfen. Bitte nehmt Kontakt mit uns auf, damit wir uns gemeinsam organisieren können.

Informationen zu den ehemaligen Kindern findet Ihr unter: www.demo.byme-magazin.de,  www.sed-opfer.byme-magazin.de,  www.bgh.byme-magazin.de,  www.für-sorge-erziehung.de,  www.jugendwerkhof-torgau.de 

Presseinformation zu diesem Tema findet Ihr hier. Presseinfo

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Vorstellung des Fragebogens zur Findung einer Kollektivforderung / vom 07.07.2011

Wir bitten alle Opfer sich unseren vorläufigen Fragebogenentwurf anzuschauen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Diese können bis zum 1. September an uns gerichtet werden. Die entgültige Fassung soll dann in Kooperation mit allen Opfervereinen an die Opfer ausgegeben werden. Wir bitten hiermit die Vereine um rege Beteiligung. Hier gehts zum Fragebogen

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Schreiben an die Ausschüsse des Bundestages zur Kopie an die Redaktion der Presse / vom 19.06.2011

Sehr geehrte Ausschüsse des Bundestages

Wir, der DEMO- Landesverein Hessen e. V. begrüßen Ihr Vorhaben, nach 20 Jahren der Wiedervereinigung nun auch das letzte Kapitel politischer Willkür in Form von Menschenrechtsverletzungen in Deutschland aufzuarbeiten und ein Wiedergutmachungsangebot für die Opfer aus Heimen zu erstellen. Dafür danken wir Ihnen.

Folgendes möchten wir zu Ihrer Anhörung am 27. Juni mit diesem Schreiben einbringen.

Das Augenmerk der Ostdeutschen Opfer auf Torgau zu legen, ist aus unserer Sicht nicht Objektiv genug, da nach Torgau in der Regel Jugendliche eingewiesen wurden, die aus Werkhöfen entwichen waren oder aber wegen Prügeleien oder anderer Delikte sich negativ auffällig machten. Jedes politisch motivierte Heimkind dagegen zeigte der Öffentlichkeit nicht, dass es Angst oder Scheu vor der Strafe des Staates hatte. Es trat die Strafe mit erhobenen Hauptes an und ist eben genau aus diesem Grund seiner Würde nicht aus dem Heim entwichen.

Wie hätte es ausgesehen, wenn Nelson Mandela aus seinen Gefängnis geflohen wäre und sich in einem Erdloch als Versteck verkrochen hätte? Würdelos.

Daher ist es falsch, die Torgauer Opfer vorrangig der anderen Opfer zu behandeln. Allein das Wissen über die Zustände in Torgau, ließ die Kinder gefügig machen. Die ständige Angst davor, nach Torgau transportiert zu werden, war die Waffe der Täter, die wie Stromschläge funktionierte. Die Folter begann also schon im Heim. Daher Raten wir dringend an, behandeln Sie künftig alle Opfer gleich und legen in Sachen Informationspolitik das Gewicht nicht nur auf Torgau.

Mit besonderen Nachdruck möchten wir folgendes anmahnen.

Dem völkerrechtswidrigen Verhalten, hier die Menschenrechtsverletzungen gegen minderjährige Opfer und ihren Familien, hat sich der Staat Deutschland zu Verantworten. Das Vernachlässigen seiner Kontrollfunktion zur Wahrung von Grundrechten Schutzbefohlener macht die Verantwortlichen Ministerien in Fragen der Erziehungspolitik in den Legislaturperioden der Staatsmacht schuldig. Da in den Legislaturperioden die Verantwortung der Regierung von allen Parteien getragen wurde, saßen in allen Parteien die Verantwortlichen dieser Schuld. Es kann daher auf gar keinen Fall zugelassen werden, dass sich jetzt diese sich schuldig gemachten Parteien selbst ihr Strafmaß bestimmen, indem sie über die Köpfe der Opfer hinweg eine nach ihren Gutdünken festgelegte Entschädigungsleistung beschließen. Der DEMO- Landesverein Hessen e.V. mahnt daher die Ausschüsse des Bundestages an, dies in ihren künftigen Entscheidungen zu beachten! Das Ergebnis aus den Ausschüssen und dem Bundestag darf den Opfern nicht als beschlossene Sache übergestülpt werden, sondern muss als Wiedergutmachungsangebot einer legitimen Opfervertretung zur Verhandlung angeboten werden. Erst nach dem o.k. der legitimen Opfervertretung darf das Ergebnis aus der Verhandlung beschlossen und realisiert werden. Ein Beschluss ohne demokratische parlamentarische Meinungsfindung, hier die geringe Anzahl angehörter Opfer, wird der DEMO- Landesverein Hessen e.V. auf gar keinen Fall dulden und auf das allerschärfste verurteilen.

Der DEMO- Landesverein Hessen e. V. Frankfurt am 19. Juni 2011

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Schreiben an die Bundestagsfraktionen zur Kopie an die Redaktionen der Presse / vom 12.06.2011

Sehr geehrte Bundestagsfraktionen


Der DEMO- Landesverein Hessen e.V. bedankt sich bei Ihnen für Ihre Anträge zur Wiedergutmachung der Opfer aus Heimen und Ihrer eigens zu dieser Thematik geführten Bundestagsdebatte vom 09. Juni 2011.
Der Antrag des Fraktionsbündnisses aus CDU/CSU, der SPD, der FDP und der GRÜNEN ist uns zu schwammig formuliert. Er enthält keinerlei Benennung von Zahlungsleistungen und Geldsummen.
Der Antrag der LINKEN geht zwar diesbezüglich darüber hinaus, bezieht sich hierbei aber ebenfalls auf Ergebnisaussagen des Runden Tisches Heimerziehung.
Der Aussage der SPD- Fraktionssprecherin Marlene Rupprecht, dass die Heimkindvertreter nicht unter Druck gesetzt wurden, können wir nicht folgen, da uns das Schreiben der Heimkindvertreter vorliegt und wir den Erpressungsvorwurf allen Fraktionen bereits 48 Stunden vor Plenumsitzung schriftlich mitteilten. Auch gibt es eindeutige Presseberichte mit Fotos darüber, wie besagte Sprecherin wild gestikulierend die Heimkindvertreter dazu bewegte, die Gespräche zum Runden Tisch nicht platzen zu lassen.
Der DEMO möchte hierzu feststellen:
Auch wenn der Erpressungsvorwurf nicht im Raume stehen würde, so hatten a) die Heimkindvertreter keine Legitimation für solche Gespräche, b) diese Gespräche hätten öffentlich stattfinden müssen, c) die Waffengleichheit in Fragen der Anzahl der Vertreter der Täter und Opferseite war nicht gewahrt.
Daher kann es sich bei dem Runden Tisch Heimerziehung bestenfalls um ein Vorabinformationsgespräch der Täterseite gehandelt haben, damit sich diese aus den Gesprächsergebnissen in Bezug auf ein Wiedergutmachungsangebot beraten konnte.

Auch möchten wir festhalten, dass nach 50 Jahren deutscher Politikgeschichte die Täter und Verantwortlichen in allen Fraktionen der Regierungsführungen der Legislaturperioden vertreten waren.
Wir werden daher auf gar keinen Fall dulden, dass sich Täter selbst per Handzeichen das Strafmass bestimmen. Diese vom Staat zu verantwortende Völkerrechtswidrigkeit gegen minderjährige Opfer und ihrer Familien ist in politischer Brisanz viel zu Historisch, um sie mit beinwackliger Beschlussfindung abzutun. An diesem Ergebnis werden künftig deutsche Grundsätze gemessen werden.

Wir erwarten nun voller Spannung Ihr Wiedergutmachungsangebot. Wir weisen aber gleichzeitig darauf hin, dass in Ihrer Entschuldigungsformulierung die Menschen und Persönlichkeiten zerstörenden Menschenrechtsverletzungen, wie sie von Marlene Rupprecht im Plenum benannt wurden, eingefügt sein müssen. Anderenfalls werden wir Ihre Entschuldigung nicht akzeptieren.

Wir erwarten Ihr Schuldeingeständnis, Ihre Entschuldigung und Ihr Entschädigungsangebot bis spätestens 1. Oktober 2011und betrachten dies dann als Selbstanzeige. Sollten wir bis dahin nichts von Ihnen gehört haben, werden wir den Klageweg einleiten und prüfen lassen, ob Deutschland gegen Menschenrechtskonventionen verstoßen hat.
Die Regierung möge abwiegen, ob es zum Schutze des Ansehens Deutschlands in der Außenpolitik, der Fragen der Demokratie, der Freiheit und der Menschenrechte, nicht doch besser für sie ist, diesen Weg der Selbstanzeige zu gehen, und sich mit einer Entschuldigung und einem Entschädigungsangebot mit den Opfern außergerichtlich gütlich zu einigen.

Ihre Kapitulationserklärung der alten menschenrechtsverletzenden Erziehungspolitik ist mit der Entschuldigung im Bundestag und dem Eingestehen von Menschrechtsverletzungen durch die Fraktionssprecherin der SPD Marlene Rupprecht bei uns eingegangen. Dafür danken wir Ihnen.

Hier sind unsere Verhandlungsbedingungen:

Die Verhandlungsparteien bestehen aus einer Täterpartei und einer Opferpartei. Jede Partei hat einen legitimierten Verhandlungssprecher und zehn legitimierte Berater, die in den Verhandlungsgesprächen beisitzen. Die Verhandlungsgespräche werden an einem neutralen Ort auf Kosten der Täterseite durchgeführt. Die Verhandlungsgespräche sind für die Presse öffentlich. Die Täterpartei sorgt für die technischen Voraussetzungen für Liveübertragung in das Internet und den Konferenzraum der Presse. Reise und Übernachtungskosten der Verhandlungsteilnehmer trägt die Täterseite.
Der Verhandlungszeitraum beschränkt sich maximal auf zwei Monate und zwar vom 01. Dezember 2011 bis 31.Januar 2012. Die Verhandlungen sollen von einer neutraler Person moderiert werden. Unser Wunschkandidat hierfür wäre eine Persönlichkeit wie zum Beispiel die Herren Joachim Gauck, Roland Jahn (Beauftragte über die Stasiunterlagen) oder Dr. Dieter Graumann (Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland) sofern diese sich dafür gewinnen ließen.

Der für jedermann offenstehende DEMO gründet hierfür Landesvereine und einen Dachverband um solche legitimierten Verhandlungsführer der Opferseite demokratisch auszuwählen. Er erarbeitet über seine Landesvereinen eine Kollektivforderung der Opfer. Für organisatorische Vorgespräche steht Ihnen hierfür der DEMO- Landesverein Hessen e. V. vorerst zur Verfügung.

Der DEMO- Landesverein Hessen e. V. Frankfurt, am 12. Juni 2011

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Presseerklärung des DEMO- Landesverein Hessen e.V.

Bundestag ignoriert Erpressungsvorwurf / vom 10.06.2011

In der Bundestagssitzung vom 9. Juni 2011 zur Problematik der Wiedergutmachung der Opfer aus Heimen, wurde der Antrag der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der GRÜNEN Fraktionen vorgeschlagen und debattiert.

Der Antrag dieses Fraktionsbündnisses beruft sich mit seinen Inhalten komplett auf ein Ergebnis eines Runden Tisches für Heimerziehung, der extra dafür in das Leben gerufen wurde, um das Schicksal der Opfer zu definieren und einen Lösungsvorschlag zur Wiedergutmachung zu erarbeiten.

Der Runde Tisch für Heimerziehung bestand zu 1/4 aus Opfervertretern. Diese 6 Opfervertreter stimmten dem Ergebnis des Runden Tisches zu. Im Nachhinein zogen 5 der 6 Opfervertreter ihre Zustimmung zurück, weil sie mit den Worten ,,akzeptieren, oder ihr bekommt gar nichts,, zu dem Ergebnis erpresst wurden.

Die Zustimmungsrücknahme der 5 Opfer ging schon Wochen zuvor schriftlich in den Fraktionen ein. Der DEMO- Landesverein Hessen e.V. erhielt von einem dieser Opfer eine Kopie besagten Schreibens.

Als nach Antragsveröffentlichung des Fraktionsbündnisses des Bundestages klar zu ersehen war, dass sich dieser Antrag weiterhin auf die Ergebnisse des Runden Tisches Heimerziehung stützt, handelte der DEMO- Landesverein Hessen e.V. umgehend und ermahnte die Fraktionen des Bundestages mit E-Mail vom 07. Juni, also ca. 48 Stunden vor der Bundestagsdebatte. Am Morgen des 09. Juni telefonierte der Vorsitzende des DEMO- Landesverein Hessen e.V. mit der Fraktion der LINKEN, und erklärte dort eindringlich diesen fatalen Zustand. Auch die Fraktionen wurden vom DEMO nochmals angemahnt.

Die LINKE- Sprecherin brachte dann diesen Einwand gegen den Antrag des Fraktionsbündnisses innerhalb der Bundestagsdebatte vor und bot den Fraktionen den Beweisantritt dafür an, da auch sie im Besitz einer Kopie der Zustimmungsrücknahme der Opfer war. Das Fraktionsbündnis trat weder die Einsicht in die Beweise an noch gaben sie den unerhörten Erpressungsvorwurf zu und verleugneten ihn schließlich über die SPD-Sprecherin.

Der DEMO- Landesverein Hessen e.V. klagt das entschieden an, zudem die Opfervertretung der Runden Tische Heimerziehung nicht legitimiert für Gespräche mit solch politisch historischer Brisanz waren.

Der DEMO- Landesverein Hessen e.V. kann aus diesem unerhörten Verhalten der Bundestagsfraktionen nur schließen , dass die Opfer betrogen werden und mit lächerlichen Almosen abgespeist werden sollen. Sollte die Regierung diesem betrügerischen Antrag des Fraktionsbündnisses folge leisten, wird sich der DEMO- Landesverein Hessen e.V. überlegen, klage dagegen einzureichen. Der DEMO- Landesverein Hessen e.V. am 10. Juni 2011

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An alle Redaktionen zum kostenfreien Abdruck.

Achtung ! Dringende Presseinformation! vom 09.06.2011

Der DEMO- Landesverein Hessen e.V. protestiert gegen den Antrag der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der GRÜNEN zur Heimkindproblematik im Bundestag vom 09. Juni 2011

Die ehemals minderjährigen Opfer von staatlicher oder behördlicher Gewaltdelikte / politischer Willkür stellen fest: Führende Politiker berufen sich zur politischen Forderung der Opfer auf Mitarbeiter eines Museums und ziehen diese zu Verhandlungsgesprächen heran, obwohl diese Personen ohne Legitimation dafür ausgestattet sind, entscheidende Forderungsartikulationen für die Opfer zu formulieren.

Der Verein, dieser von der Politik missbrauchten Mitarbeiter, mit musealischen Charakter, der eine Gedenkstätte betreut, überschreitet dafür seine Kompetenzen und verstößt gegen seine eigenen vereinsrechtlichen Satzungsziele.

Trotz Bekanntmachung des DEMO- Landesvereins Hessen e.V. an die Bundestagsfraktionen, dass 5 der 6 Heimkindvertreter dem Ergebnis des Runden Tisches Heimerziehung, ihre Zustimmung dazu nachträglich entzogen, da ihre Zustimmungen erpresst wurden, berufen sich die Bundestagsfraktionen in ihrem Antrag weiter auf diese erpressten Ergebnisse des Runden Tisches Heimerziehung.

Der DEMO- Landesverein Hessen e.V. verurteilt das Handeln der Bundestagsfraktionen und des Vereins der Gedenkstätte auf das Schärfste.

Da augenscheinlich dem Antrag der Fraktionen zu entnehmen ist, dass finanzielle Mittel für diesen Verein der Gedenkstätte auf unbestimmte Zeit fließen sollen, ist der DEMO- Landesverein Hessen e.V. darüber sehr besorgt, ob hier gemauschelt wurde oder gar Opferinteressen gegen finanzielle Absicherungen eines Vereins verraten wurden.

Der DEMO- Landesverein Hessen e.V. fordert die Regierung auf, das Ergebnis, das aus nicht legitimierten Verhandlungsführern der Opferseite, dass aus der Sicht der Opfer keine Rechtsgültigkeit besitzen kann, umgehend zu verwerfen und sich mit legitimierten Opfervertretern zu Verhandlungen bereit zu erklären. Der DEMO- Landesverein Hessen e.V. möchte verhindern, dass ein geschichtlich so historisches Anliegen nicht auf wackligen Beinen stehen soll, und bei der erstbesten Nachfrage von Kritikern anfechtbar ist. Daher, sollte die Regierung nicht reagieren, wird der DEMO- Landesverein rechtliche Schritte gegen diese Art der undemokratischen Meinungsfindung für solch historische parlamentarische Entscheidungen in Betracht ziehen müssen.

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Zur Kenntnisnahme an die Bundestagsfraktionen vom 07.06.2011

In einem Abstimmungsgespräch zwischen dem Vorsitzenden und dem Beirat des DEMO- Landesvereins Hessen e.V. wurden erste Ansatzpunkte zur Artikulation einer vorläufigen Kollektivforderung der ehemals minderjährigen Opfer besprochen.

Der DEMO begrüßt den Vorschlag der Missbrauchsbeauftragten Christine Bergmann (SPD), dass für das Händeln der Opferproblematik sogenannte Clearingkommissionen eingerichtet werden sollten. Ebenfalls begrüßt der DEMO die Aussage von Christine Claus, dass die Sozial- und Familienminister aller Bundesländer des Essener Kongresses, eine Entschädigungslösung aller Heimkinder bis 1. Januar 2012 gefunden haben wollen, und dafür solche Clearingkommissionen einsetzen möchten. Abzuwarten bleibt hierzu der parlamentarische Antrag der Bundestagsfraktion der CDU/CSU, SPD, FDP und GRÜNE, der nach Aussage des rechtspolitischen Sprechers der FDP, Christian Ahrend, am 9.Juni 2011 in das Plenum überfraktionell beraten werden soll.

Der DEMO möchte die Bundestagsfraktionen hiermit nochmals darauf verweisen, dass er ein waches Auge darauf hat, dass die vorläufigen Forderungen der Kollektivforderung erfüllt werden müssen.

Insbesondere benötigt wird eine eigene, für ehemals minderjährige Opfer zuständige Rehabilitierungskammer oder Behörde, die nicht dem Erwachsenenstrafrecht angesiedelt ist, und aus mindestens einen Jugendrichter, einen Opfervertreter und einen Jugendamtvertreter besteht.

Sie benötigt für die Rehabilitation oder Entschädigung vorab die Aussage einer Clearingkommission, die in Sachen sexueller, körperlicher oder psychischer Gewalt und in Fällen von Zwangsarbeit eine Empfehlung ausspricht. Die Clearingkommission könnte im besten Fall von bzw. in psychologischen Tageskliniken im Beisein eines Psychologen, eines Sozialpädagogen und eines Opfervertreters über die Empfehlung beraten. Die Empfehlungen haben direkt nach Vorsprache der Opfer zu erfolgen. Kann die Clearingkommission dem Opfer keine positive Empfehlung auf Entschädigung aussprechen, benötigt das Opfer im zweiten Anlauf Beweismittel über seine Schädigung. Mit der Empfehlung der Clearingkommission beantragt das Opfer seine Rehabilitation oder Entschädigungsforderungen bei der Rehabilitationskammer oder Behörde. In dem Verfahren dieser Kammer liegt die Beweislast beim Staatsanwalt.

Die Höhe der Opferrente darf weder die Opfer der NS-Zeit noch die jetzt zu entschädigenden ehemals minderjährigen Opfer aus Heimen, Spezialheimen und Werkhöfen verletzen.

Der Staat übernimmt die Finanzierung einer zentralen Gedenkstätte, in dem alle Spezialheime, Umerziehungseinrichtungen und Werkhöfe aus Ost und West namentlich genannt werden.

Der Staat erkennt zusätzlich den 2. Oktober als Gedenktag des Leides der ehemals minderjährigen Opfer an.

Der DEMO empfiehlt dem Staat, die Finanzierung der Entschädigungen aus dem SED- Vermögen der neuen Bundesländer, aus Kirchengelder und Steuergelder so zu bewerkstelligen, wie sie der Verantwortung der Schuldigkeit in SED, Kirche oder Staat anzulasten ist.

Der DEMO steht der Regierung jederzeit als legitime Vereinigung zur Verfügung, über ein Versöhnungsangebot und die Entschädigungsinhalte zu verhandeln. Grundsatz und Satzung legitimieren ihn als 1. Verein hierfür in Deutschland. Die Bundestagsfraktionen mögen dies besonders zur Kenntnis nehmen, da die Ergebnisse von 5 der 6 nicht legitimen Heimkindvertreter, vom Runden Tisch Heimerziehung, nicht mehr mit getragen werden, da diese sich im Nachhinein davon distanzierten.

DEMO- Landesverein Hessen e.V

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Derzeit wird an folgenden Fronten für das Vorhaben gekämpft:


www.sed-opfer.byme-magazin.de

www.bgh.byme-magazin.de

http://heimkinder-forum.de/v2/board81-jugendwerkhöfe/board82-offener-talk-jugendwerkhöfe/12941-aufruf-zur-gründung-des-dachverbandes/#axzz1MsfVFZMe

http://heimkinder-forum.de/v2/board81-jugendwerkhöfe/board82-offener-talk-jugendwerkhöfe/12562-aufruf-an-alle-jugendwerkhöfler-u-heimkinder/#axzz1MsfVFZMe