Heidrun Dittrich, MdB, Kötnerholzweg 47, 30451 Hannover

An die Presse
Presseinformation zur Presserklärung vom 08.07.2011

Ehemalige Heimkinder sollen zu Lasten der bedürftigen Kinder in der Jugendhilfe ohne Opferentschädigungsgesetz entschädigt werden.

Mit freiwilligen Einzahlungen mit jeweils 40 Mio. € in einen Fonds von 120 Mio. € durch Bund Länder und Kirchen, sollen die ehemaligen Heimkinder der 50er und 60er Jahre für entgangene Lebenschancen und Schäden durch Gewalt und vorenthaltene Bildung entschädigt werden.

Die Fraktionen der Grünen, SPD und die Regierungskoalition haben einen gemeinsamen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die Gegenfinanzierung mit 40 Mio.€ als Anteil des Bundes aus dem Haushalt der Kinder- und Jugendhilfe 2012 nehmen wird. Damit werden die bedürftigen Kinder von heute in der Jugendhilfe unter den Kürzungen leiden.
Berlin, 08.07.2011
Bezug: PM vom 08.07.11 Entschädigung ehem. Heimkinder
Anlagen:

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Seniorenpolitische Sprecherin





Hier stellt sich die Frage, wie jemals weitere Opfergruppen wie die Kinder in Behindertenheimen oder der Psychiatrie entschädigt werden können.

So hatten sich die Opfer der Heimerziehung ihre Entschädigung nicht vorgestellt!
Sie forderten einen monatlichen Entschädigungsbetrag von 300 € oder einen Einmalbetrag von 54.000 €. Diese Forderungen wurden weder vom Runden Tisch Heimerziehung noch von den anderen Parteien aufgegriffen.
DIE LINKE hat einen eigenen Antrag im Bundestag eingereicht, worin die Forderungen der Heimkinder mit monatlicher Entschädigung aufgegriffen wurden. DIE LINKE forderte ein Opferentschädigungsgesetz , um den Opfern der Heimerziehung einen Rechtsanspruch zu eröffnen. Auch in der Sachverständigenanhörung vom 27.06.2011 wurde der Gesetzgeber aufgefordert, nachzubessern und ein Gesetz zur Regelungen zur Opfereigenschaft, zur Höhe und zur Definition der Ursache und Folgeschäden zu schaffen.

Die Anhörung kann als Farce bezeichnet werden, denn am 07.07.2011 stimmten die CDU/ CSU, die FDP, die SPD und die Grünen ihrem gemeinsamen Antrag in unveränderter Form zu.

Damit werden alle Regelungen und Anspruchsvoraussetzungen am Parlament vorbei einem Beirat überlassen, der voraussichtlich keine angemessene Beteiligung der ehemaligen Heimkinder vorsehen wird, obwohl gerade die Beteiligung der Betroffenen bei der Sachverständigenanhörung angemahnt wurde. Eine Verwaltungsvereinbarung regelt alles unter Ausschluss der Betroffenen.

DIE LINKE. hätte erwartet, dass die beiden Oppositionsparteien (SPD und Grüne) nach dieser Täuschung durch die Bundesregierung (Verrechnung der Entschädigung mit der aktuellen Jugendhilfe) von dem gemeinsamen Antrag zurücktreten, zumal sie dies in ihren Reden am 07.07.2011 im Parlament beklagt hatten, aber sie stimmten trotzdem zu.

DIE LINKE. mahnte an, keine Opfer zweiter Klasse zu schaffen, da in dem Runden Tisch Sexueller Missbrauch eine Entschädigungssumme von 50.000 € angesprochen wurde. Dort sollen auch Internatsschüler/- innen entschädigt werden, die aufgrund ihres begüterten Elternhauses eine andere Lobby haben, als Kinder, die durch die staatliche Jugendhilfe untergebracht wurden und werden.

Ein Skandal stellt die Abweisung der bereits laufenden Verfahren auf Entschädigung bei der katholischen Bischofskonferenz und der evangelischen Diakonie dar. Mit Hinweis auf die bestehende Debatte im Bundestag, werden diese Anträge nicht weiter bearbeitet oder gar abgewiesen, obwohl noch keine Rechtsgrundlage für die voraussichtliche Fondslösung geschaffen wurde und der Beginn der Auszahlung ab 01.01.2012 bereits von den Sachverständigen in der Anhörung zur Heimopferentschädigung am 27.06.2011 im Deutschen Bundestag bezweifelt wurde.

Damit zeigt sich, dass in der Politik der Bundesrepublik Deutschland Kinder einen geringen Wert haben. Die Forderung nach Kinderrechten ins Grundgesetz, wie sie DIE LINKE. seit langem aufstellt, ist notwendig, um einen einklagbaren Anspruch auf Herstellung gleicher Lebenschancen durchzusetzen.

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Heidrun Dittrich, MdB, Kötnerholzweg 47, 30451 Hannover

An die Presse
Presseerklärung

Ehemalige Heimkinder sollen zu Lasten der heutigen bedürftigen Kinder in der Jugendhilfe ohne Opferentschädigungsgesetz entschädigt werden.

Nach der Debatte im Deutschen Bundestag am 07.07.2011 zur Entschädigung der ehemaligen Heimkinder der 50er und 60er Jahre in den Erziehungsheimen der Bundesrepublik Deutschland, äußert sich Heidrun Dittrich, MdB DIE LINKE. enttäuscht:
Der Runde Tisch Heimerziehung und alle im Bundestag vertretenen Parteien hatten die Schädigung der Kinder durch die Heimerziehung der 50er und 60er Jahre bis 1975 anerkannt.

Berlin, 08.07.2011
Bezug: Debatte Entschädigung ehem. Heimkinder am 07.07.22 DBTG
Anlagen: Presseinformation

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Bei der tatsächlichen Entschädigung werden jedoch die Mittel der Bundesregierung von 40 Mio. € aus dem Haushalt der Kinder- und Jugendhilfe 2012 entnommen, statt sie aus dem allgemeinen Bundesetat 40 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Einsparungen ließen sich sicher bei der Bundeswehr finden, meint Heidrun Dittrich. Damit werden Kürzungen zu Lasten der heutigen bedürftigen Kinder der Jugendhilfe stattfinden.
Ehemalige Heimkinder sollen zu Lasten der heutigen bedürftigen Kinder in der Jugendhilfe ohne Opferentschädigungsgesetz entschädigt werden.

Die Fondslösung mit 120 Mio. € , wie sie vom Runden Tisch Heimerziehung erarbeitet wurde, basiert auf freiwilliger Einzahlung der Kirchen als konfessionelle Heimträger sowie der Bundesländer und des Bundes zu je 40 Mio. €. Für 800 000 betroffene Heimkinder, wovon noch 500 000 leben, sicher zu wenig.
So hatten sich die Opfer der Heimerziehung ihre Entschädigung nicht vorgestellt!
Sie forderten einen monatlichen Entschädigungsbetrag von 300 € oder einen Einmalbetrag von 54.000 €. Diese Forderungen wurden weder vom Runden Tisch Heimerziehung noch von den anderen Parteien aufgegriffen.

Mit einem eigenen Antrag hatte DIE LINKE. im Bundestag die Forderungen der Heimkinder mit monatlicher Entschädigung aufgegriffen. DIE LINKE forderte ein Opferentschädigungsgesetz , um den Opfern der Heimerziehung einen Rechtsanspruch zu eröffnen. Auch in der Sachverständigenanhörung vom 27.06.2011 wurde der Gesetzgeber aufgefordert, nachzubessern und ein Gesetz zur Regelungen der Opfereigenschaft, zur Höhe und zur Definition der Ursache und Folgeschäden zu schaffen. Die Ergebnisse der Anhörung wurden von den anderen Fraktionen nicht aufgegriffen, sodass die Anhörung als Farce bezeichnet werden kann!